Geleucht
Moderator: Global Moderator
Geleucht
Ich interessiere mich für eine leistungsfähigere und leichtere UT-Lichtquelle.
So wie es derzeit aussieht, ist die Optimac im Preis-/Leistungsverhältnis unschlagbar.
Die Lampe kostet standardmäßig 45 Euronen. Plus hellerer LED (8000 lx statt 5000lx) und 10% stärkerem Akku kostet das Ding 60 Euro.
Im GAG-Forum hatten die mal die Lichtkegel abgebildet und verglichen. Da lagen schon mal Welten zwischen unseren Lampen und der Optimac.
Hat jemand das Ding schon mal live erlebt??
Anbei ne PDF-Beschreibung. (als Zip-Datei gepackt)
Andreas
So wie es derzeit aussieht, ist die Optimac im Preis-/Leistungsverhältnis unschlagbar.
Die Lampe kostet standardmäßig 45 Euronen. Plus hellerer LED (8000 lx statt 5000lx) und 10% stärkerem Akku kostet das Ding 60 Euro.
Im GAG-Forum hatten die mal die Lichtkegel abgebildet und verglichen. Da lagen schon mal Welten zwischen unseren Lampen und der Optimac.
Hat jemand das Ding schon mal live erlebt??
Anbei ne PDF-Beschreibung. (als Zip-Datei gepackt)
Andreas
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Re: Geleucht
Bei dem Preis werde ich mir eine zulegen, sollte deutlich angenehmer sein als 2kg Blei am Gürtel. Jörn hatte wohl auch Interesse an der Lampe, es finden sich bestimmt noch mehr. Die Lampen gibt es sogar mit RFID Chip, und in der Mensa steht das passende Lesegerät. Markentafel adee
Achim
Achim
Zuletzt geändert von Achim am Fr 10. Aug 2007, 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Geleucht
Sieht gut aus das ding, nur das "Charging cycles >500 times" ist im vergleich zu den 2kg am Gürtel sehr wenig.
Björn
Björn
Re: Geleucht
ja, das stimmt.
Aber wenn die Angabe "Charging cycles >500 times" realistisch ist(wovon ich eigentlich bei jedem Akku und gesundem Gebrauch ausgehe), bedeutet dass, wenn ich wöchentlich lade (-bei 14 Std Brenndauer mit großem Akku), eine Akkulebensdauer von ca. 10 Jahren.
Bis dahin habe ich wieder Geld für neue Akkus gespart
Aber wenn die Angabe "Charging cycles >500 times" realistisch ist(wovon ich eigentlich bei jedem Akku und gesundem Gebrauch ausgehe), bedeutet dass, wenn ich wöchentlich lade (-bei 14 Std Brenndauer mit großem Akku), eine Akkulebensdauer von ca. 10 Jahren.
Bis dahin habe ich wieder Geld für neue Akkus gespart
Re: Geleucht
Der Kollege "Hauer" aus dem GAG-Forum (vom Bergbau-Museum Brixlegg) hat mittlerweile 8 Stk der Optimacs geordert.
Ich habe ihn mal angemailt, um zu erfahren, was er bei der Bestellung so an Erfahrungen gesammelt hat (Kosten,Dauer,Verzollung,usw.)
Danach würde ich mich entscheiden wollen........
Ich habe ihn mal angemailt, um zu erfahren, was er bei der Bestellung so an Erfahrungen gesammelt hat (Kosten,Dauer,Verzollung,usw.)
Danach würde ich mich entscheiden wollen........
Re: Geleucht
Andreas, hat der Hauer Dir geschrieben was er letztendlich für die Lampen bezahlt hat?
Achim
Achim
Re: Geleucht
Hallo Achim,
ne, hat er noch nicht.
Die letzte Info vom Hauer war, dass er die Lampen angemahnt hatte.
Wobei unklar war, ob die bereits verschickt waren und irgendwo beim Zoll liegen......
Andreas
ne, hat er noch nicht.
Die letzte Info vom Hauer war, dass er die Lampen angemahnt hatte.
Wobei unklar war, ob die bereits verschickt waren und irgendwo beim Zoll liegen......
Andreas
Re: Geleucht
Hallo,
wie angekündigt hier die Antwort des Zolls auf meine Anfrage bezüglich der südafrikanischen Grubenlampen. Falls es jemand bis zum Ende liest - ich bin für eine verständliche Kurzversion dankbar...
Immerhin haben wir schon einmal eine Zolltarifnummer: 8513 1000 00 0. Wenn ich die aktuelle Preisliste aus Südafrika habe stelle ich sie auch ins Forium.
Grüße aus Berlin
Alexander
****************************************************************************************************************************
Sehr geehrter Herr Matz,
bitte entschuldigen Sie, dass ich erst heute auf Ihr Anliegen zurückkommen kann. Aufgrund des sehr hohen Anfragevolumes
hat sich die Beantwortung Ihrer Anfrage verzögert.
Werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einem Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft
versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der Beurteilung dieser
Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Versandkosten etc. werden
hierbei nicht berücksichtigt. Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zölle. Für die
Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro. (Von dieser Befreiung sind im Übrigen Sendungen, die
alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Toilettewasser, Tabak und Tabakwaren enthalten, generell ausgeschlossen.)
Wird folglich die Wertgrenze von 22 Euro überschritten, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wird
zudem die Freigrenze von 150 Euro überschritten, ist zusätzlich Zoll zu zahlen. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils
auf den Gesamtwert der Sendung und nicht nur von dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware.
Grubenlampen gehören in die Zolltarifnummer 8513 1000 00 0 (auch Codenummer genannt).
Bei der Einfuhr aus Südafrika werden folgende Abgabensätze angewendet:
- Drittlandszollsatz 5,7 % oder Präferenzzollsatz: frei (wenn präferenzberechtigte Ware aus Südafrika)
- Einfuhrumsatzsteuersatz: 19 %
Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:
A) Abgabenbetrag Zoll
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (1) , Versicherung usw.)
= Zollwert
* Zollsatz = zu zahlender Zoll
B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer
Zollwert
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
= Einfuhrumsatzsteuerwert
* Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer
C) Gesamtabgaben
Betrag aus A) + Betrag aus B) = Gesamtabgaben
(Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die
Rubrik Umrechnungskurse wählen)
(1) Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der
Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der
Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt nur für Waren, die im Postverkehr (also durch die Deutsche Post AG, aber
nicht durch den Kurierdienst DHL) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also
die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.
Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.
Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen
Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich
zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle
Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert
die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die
Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.
Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
Drittlandsware ( vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_p ... tigung.jpg) von der Weiterleitung an das
Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die
Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen
(z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_p ... ndlung.jpg). Nach
Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von
der Zollstelle mitnehmen.
Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der
Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier-
bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur
Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und
verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam
machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe
der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schoenherr
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
wie angekündigt hier die Antwort des Zolls auf meine Anfrage bezüglich der südafrikanischen Grubenlampen. Falls es jemand bis zum Ende liest - ich bin für eine verständliche Kurzversion dankbar...
Immerhin haben wir schon einmal eine Zolltarifnummer: 8513 1000 00 0. Wenn ich die aktuelle Preisliste aus Südafrika habe stelle ich sie auch ins Forium.
Grüße aus Berlin
Alexander
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Sehr geehrter Herr Matz,
bitte entschuldigen Sie, dass ich erst heute auf Ihr Anliegen zurückkommen kann. Aufgrund des sehr hohen Anfragevolumes
hat sich die Beantwortung Ihrer Anfrage verzögert.
Werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einem Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft
versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der Beurteilung dieser
Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Versandkosten etc. werden
hierbei nicht berücksichtigt. Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zölle. Für die
Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro. (Von dieser Befreiung sind im Übrigen Sendungen, die
alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Toilettewasser, Tabak und Tabakwaren enthalten, generell ausgeschlossen.)
Wird folglich die Wertgrenze von 22 Euro überschritten, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wird
zudem die Freigrenze von 150 Euro überschritten, ist zusätzlich Zoll zu zahlen. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils
auf den Gesamtwert der Sendung und nicht nur von dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware.
Grubenlampen gehören in die Zolltarifnummer 8513 1000 00 0 (auch Codenummer genannt).
Bei der Einfuhr aus Südafrika werden folgende Abgabensätze angewendet:
- Drittlandszollsatz 5,7 % oder Präferenzzollsatz: frei (wenn präferenzberechtigte Ware aus Südafrika)
- Einfuhrumsatzsteuersatz: 19 %
Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:
A) Abgabenbetrag Zoll
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (1) , Versicherung usw.)
= Zollwert
* Zollsatz = zu zahlender Zoll
B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer
Zollwert
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
= Einfuhrumsatzsteuerwert
* Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer
C) Gesamtabgaben
Betrag aus A) + Betrag aus B) = Gesamtabgaben
(Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die
Rubrik Umrechnungskurse wählen)
(1) Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der
Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der
Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt nur für Waren, die im Postverkehr (also durch die Deutsche Post AG, aber
nicht durch den Kurierdienst DHL) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also
die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.
Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.
Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen
Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich
zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle
Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert
die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die
Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.
Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
Drittlandsware ( vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_p ... tigung.jpg) von der Weiterleitung an das
Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die
Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen
(z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_p ... ndlung.jpg). Nach
Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von
der Zollstelle mitnehmen.
Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der
Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier-
bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur
Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und
verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam
machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe
der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schoenherr
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Re: Geleucht
Kurz und knapp: Der Wert der Optimac liegt unter der Zollgrenze von 150,- => kein Zoll. Aber er liegt über den 22 Euro für die Einfuhrmärchensteuer => Preis x 0,19 muss zusätzlich an Raffke und Gier (Steuer-Peer) abgedrückt werden. Der Rest sind Formalitäten beim Versand.
Jörn
Jörn
In finstern Schachte schraubt und spannt
das Fadenkreuz der eine,
der andre kämpft mit Druck und Brand,
und der schmilzt Erzgesteine.
das Fadenkreuz der eine,
der andre kämpft mit Druck und Brand,
und der schmilzt Erzgesteine.
Re: Geleucht
da hab´ich doch anscheinend nen Beitrag verpasst......
Jedenfalls weiß ich immer noch nicht, was die Optimac ( mit oder ohne Zoll ) kosten soll
Jedenfalls weiß ich immer noch nicht, was die Optimac ( mit oder ohne Zoll ) kosten soll
Re: Geleucht
Hallo,
habe die Antwort aus Südafrika. Die wichtigsten Infos dürften dabei sein, bei Interesse leite ich abger gerne die ganze e-mail weiter (mit weiteren Anhängen, u.a. Ersatzteilliste, Daten des Ladegerätes etc.).
Zur Arbeitswoche werde ich leider nicht kommen können.
Hi Alexander
Thank you for enquiring regarding our caplamps.
We currently have two lamps available:
H1 -cost effective
-3000lux at 1m
-will last 12-14hrs
-4Ah battery
-45USD each.
H2 -battery management on board
-battery status indication on board
-battery charge indication
-6000lux at 1m
-will last 14-16hrs
-6Ah battery
-65 USD each.
Single unit charger , 90-220v/12v : 18USD
Unfortunately shipping will only be established once you indicate your delivery address as well as the number of units required.
Please see attached some marketing material regarding our lamps.
For further enquiries please don’t hesitate to contact me.
regards
Louis Labuschagne
Phone : +27795280582
Fax : +2786635266
habe die Antwort aus Südafrika. Die wichtigsten Infos dürften dabei sein, bei Interesse leite ich abger gerne die ganze e-mail weiter (mit weiteren Anhängen, u.a. Ersatzteilliste, Daten des Ladegerätes etc.).
Zur Arbeitswoche werde ich leider nicht kommen können.
Hi Alexander
Thank you for enquiring regarding our caplamps.
We currently have two lamps available:
H1 -cost effective
-3000lux at 1m
-will last 12-14hrs
-4Ah battery
-45USD each.
H2 -battery management on board
-battery status indication on board
-battery charge indication
-6000lux at 1m
-will last 14-16hrs
-6Ah battery
-65 USD each.
Single unit charger , 90-220v/12v : 18USD
Unfortunately shipping will only be established once you indicate your delivery address as well as the number of units required.
Please see attached some marketing material regarding our lamps.
For further enquiries please don’t hesitate to contact me.
regards
Louis Labuschagne
Phone : +27795280582
Fax : +2786635266
Re: Geleucht
... und hier noch die die wichtigsten Informationen zu den beiden angebotenen Modellen.
Gruß
Alexander
Gruß
Alexander
- Dateianhänge
-
[Die Dateierweiterung pdf wurde deaktiviert und kann nicht länger angezeigt werden.]
-
[Die Dateierweiterung pdf wurde deaktiviert und kann nicht länger angezeigt werden.]
Re: Geleucht
was ist denn nu richtig
Auf der Homepage von Opimac findet man abweichende Info´s .
So sollen lt. den HP-Info´s H1 und H2 mehr als 6000lx/1m machen. In den (Alexander) zugesendeten Dateien machen die H1 und die H2 nur 2500lx.
(Wobei natürlich die Helligkeit von 2500/6000 lx nichts über den Lichtstrom aussagt und die Reflektoren der H1/H2 sind auch kleiner
als wir es gewohnt sind bzw. bei den rumänischen LED-Lampen )
Was mich bei den Angaben von der HP noch verwirrt, ist die Tatsache, das die H1 ( bei gleicher Lichtstärke von 6000lx ) mit 4 ah- Akku genauso lange leuchtet, wie die H2 mit 6ah- Akku.
Außerdem ist in den HP-Info´s noch die Rede von Li-Ion-Battery´s ( also wohl Akku´s). Auf den Info-Broschüren von Alex steht über den Akku nix mehr.
Und in der Ersatzteilliste von der Optimac-HP wird der Akku mit 3x2000mA- Zellen beschrieben.
Wenn aber Li-Ion zum Einsatz kämen, wäre das ja eine Akku-Spannung von 11,1 Volt und dann wollen die mit 5v- Ladespannung laden???
Also irgendwas geht da durcheinander
Auf der Homepage von Opimac findet man abweichende Info´s .
So sollen lt. den HP-Info´s H1 und H2 mehr als 6000lx/1m machen. In den (Alexander) zugesendeten Dateien machen die H1 und die H2 nur 2500lx.
(Wobei natürlich die Helligkeit von 2500/6000 lx nichts über den Lichtstrom aussagt und die Reflektoren der H1/H2 sind auch kleiner
als wir es gewohnt sind bzw. bei den rumänischen LED-Lampen )
Was mich bei den Angaben von der HP noch verwirrt, ist die Tatsache, das die H1 ( bei gleicher Lichtstärke von 6000lx ) mit 4 ah- Akku genauso lange leuchtet, wie die H2 mit 6ah- Akku.
Außerdem ist in den HP-Info´s noch die Rede von Li-Ion-Battery´s ( also wohl Akku´s). Auf den Info-Broschüren von Alex steht über den Akku nix mehr.
Und in der Ersatzteilliste von der Optimac-HP wird der Akku mit 3x2000mA- Zellen beschrieben.
Wenn aber Li-Ion zum Einsatz kämen, wäre das ja eine Akku-Spannung von 11,1 Volt und dann wollen die mit 5v- Ladespannung laden???
Also irgendwas geht da durcheinander